November 28, 2017 | Author: Anonymous | Category: N/A
Gestaltung und Realisation: Comlog GmbH, Kiel, www.comlog.de. Druck: Gebrüder Peters Druckerei ......
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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
15 Jahre Familienentlastende Dienste in Schleswig-Holstein Ein Ratgeber für Menschen mit Behinderung(en) und ihre Familien
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Herausgeber: Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein Adolf-Westphal-Straße 4 24143 Kiel Telefon (04 31) 9 88 - 0 Telefax (04 31) 9 88 - 54 16 www.schleswig-holstein.de
Verantwortlich für den Inhalt: Rainer Dillenberg E-Mail:
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Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Kastanienstraße 27 24114 Kiel Telefon (04 31) 6 61 18 - 0 Telefax (04 31) 6 61 18 - 40 E-Mail:
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1. Vorsitzende: Susanne Stojan-Rayer 2. Vorsitzender: Werner Schulze-Erfurt Geschäftsführer: Rainer Dillenberg
Text: Jennifer Ruske, freie Journalistin, E-Mail:
[email protected] Fotos: Matthias Friedemann, freier Fotograf, E-Mail:
[email protected] Gestaltung und Realisation: Comlog GmbH, Kiel, www.comlog.de Druck: Gebrüder Peters Druckerei GmbH, Preetz
Auflage: 5000 Stück
ISSN 0935 - 4379
Kiel, April 2008
Die Landesregierung im Internet: www.schleswig-holstein.de
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf diese Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
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Inhalt
Grußworte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 Vorwort: 15 Jahre Familienentlastende Dienste (FED) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
1. Historie und heutiger Stand 1.1. 1.2. 1.3. 1.4.
Was sind Familienentlastende Dienste? Aufgaben und Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Die Familienentlastenden Dienste: Von der Entstehung bis heute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Der Leistungskatalog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .9 Die Finanzierung: Förderung durch das Land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
2. Berichte aus der Praxis 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 2.8.
Die Beratung: Aufgaben der Koordinationskräfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Eine Betreuerin – Alina Küsel: „Ohne Spaß an der Arbeit könnte ich den Job nicht machen“ . . . . . . . . 14 Aufgaben eines Zivis – Stephen Virchow: „Es ist mehr Freundschaft als Arbeit“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Die Familie – Kristina und Jörg Oeser mit Lara-Marie (8) und Jule (5): „Ohne Hilfe von außen geht es nicht“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Britta Porsch: „Gut informiert durch den FED“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Die Ängste einer Mutter – Birgit Hansen: „Ich hatte das Gefühl, versagt zu haben“ . . . . . . . . . . . . . . . . 22 „Auf meine Schwester muss ich nicht neidisch sein“: Die Betreuung aus der Sicht des Geschwisterkindes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Die FED-Ferienfreizeit: „Die Tiere waren das Beste am Urlaub“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3. Bewertung und künftige Ausrichtung 3.1. Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3.2. Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
4. „Alle inklusive“: Politik für Menschen mit Behinderung(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 5. Anhang 5.1. 5.2. 5.3. 5.4. 5.5.
Gesetzliche Ansprüche (Stand Dezember 2007) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Grafik: Standorte der FED in Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 FED-Kontaktadressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 Die Lebenshilfe: Von Eltern für Eltern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Weitere Informationen der Lebenshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
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Grußworte
Liebe Leserinnen, liebe Leser, das Zusammenleben mit Kindern mit Behinderungen stellt für viele Familien eine besondere Herausforderung dar. In unserer Gesellschaft wird es zu oft noch als selbstverständlich angenommen, dass Eltern häufig rund um die Uhr für ihr behindertes Kind da sind. Nicht selten stoßen insbesondere Mütter dabei an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Deshalb ist es wichtig, Familien entlastende und unterstützende Hilfen im alltäglichen Leben anzubieten. Die Familienentlastenden Dienste (FED) im Lande halten diese Angebote vor. Die Angebote der FED sind dabei so vielfältig wie die Familien. Kaum eine andere Dienstleistung im Rahmen der Leistungen für Menschen mit Behinderung ist derart am besonderen Bedarf der gesamten Familie ausgerichtet. Es ist wichtig, dass das Land die FED seit nunmehr 15 Jahren finanziell unterstützt. Wir leisten mit dieser Förderung einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung der Selbsthilfekräfte der Familien. Die Unterstützung von Familien mit behinderten Menschen ist und bleibt eine gesellschaftliche Aufgabe. Mein ganz besonderer Dank gilt dem Landesverband der Lebenshilfe. Das landesweite Angebot an Familienentlastenden Diensten ist in erster Linie auf den Einsatz und das Engagement von Orts- und Kreisvereinigungen und weiteren Mitgliedsorganisationen der Lebenshilfe sowie des Deutschen Roten Kreuzes und vom Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte in den vergangenen 15 Jahren zurückzuführen. Heute ist die Arbeit der FED gekennzeichnet durch ein professionelles Zusammenspiel von hauptamtlichen Kräften, nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ehrenamtlich Tätigen. Die sehr persönlichen Schilderungen der Familien und der Menschen mit Behinderungen über die Bedeutung des FED in ihrem Leben haben mich sehr berührt. Ich wünsche den Familienentlastenden Diensten auch für die nächsten 15 Jahre eine stetige Aufwärts- und Fortentwicklung. Herzlichst, Ihre
Dr. Gitta Trauernicht Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
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Liebe Leserinnen und Leser, liebe Eltern, viele Menschen mit Behinderung(en) leben in familiärer Umgebung. Damit trägt die gesamte Familie die Hauptlast der Erziehung, Betreuung und Pflege des behinderten Angehörigen, auch wenn dieser zeitweise Einrichtungen besucht. Besonders von den Frauen ist ein erhebliches Maß an Zeit, Energie und Kraft gefordert, was die gesamte Familie im erheblichen Ausmaß physisch und psychisch belastet. Dies führt nicht selten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, zu Trennungssituationen, zum Verlust sozialer Beziehungen und eigener Zukunftsplanungen. Darunter leiden gerade auch die Menschen mit Behinderung(en), deren Wohlergehen stark von einer stabilen Familiensituation abhängt. Diese Überlastungssituation führt in vielen Fällen zu einer frühzeitigen Heimunterbringung. Die Lebenshilfe hat sich Ende der 1980er-Jahre bundesweit der Forderung nach mehr Unterstützung und Entlastung der Familien gestellt und die Familienentlastenden Dienste gegründet. In Schleswig-Holstein war es der damalige Sozialminister Günther Jansen (SPD), der 1991 die Notwendigkeit der Familienentlastenden Dienste erkannte und den Landtag überzeugte, dafür jährlich Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Seitdem wird die finanzielle Unterstützung einmütig von der Sozialministerin, der Landesregierung und den im Landtag vertretenen Parteien getragen. Dafür gebührt ihnen großer Dank. Mit diesen Mitteln konnte und kann in Schleswig-Holstein in allen Kreisen und kreisfreien Städten ein flächendeckendes Angebot vorgehalten werden. Dieses unterstützt nicht nur die Familien, sondern ist ein Beitrag zur Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für die Menschen mit Behinderung(en). Auf dem Hintergrund unserer Zielsetzung der Inklusion sieht Lebenshilfe sich in der Pflicht, das Angebot zu sichern, zu erhalten und entsprechend veränderter Bedarfe in der Zukunft auszubauen. Herzlichst, Ihre
Susanne Stojan-Rayer 1. Vorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung, Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
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Vorwort 15 Jahre Familienentlastende Dienste (FED) Aus der Not geboren, entstanden Anfang der 1990er-Jahre in SchleswigHolstein die Familienentlastenden Dienste. Die Betreuung und Erziehung eines Menschen mit Behinderung(en) erfordert von den Familien viel Kraft und Durchhaltevermögen. Wichtig war und ist es, die Eltern zu beraten, zu begleiten, zu unterstützen und ihnen Entlastungsmöglichkeiten anzubieten, damit die Eltern (insbesondere die Mütter) nicht überlastet werden. Dafür engagieren sich die Familienentlastenden Dienste mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schleswig-Holstein in allen Kreisen und kreisfreien Städten des Landes. Zentrales Angebot ist die Beratung der Eltern behinderter Kinder und Jugendlicher und zunehmend auch der Angehörigen von behinderten Menschen im Seniorenalter. In Gesprächen wird zunächst gemeinsam überlegt, wo die Familien Entlastung wünschen und brauchen, wie mögliche Angebote aussehen können und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Danach werden aus einer Vielzahl von Angeboten, die in einer entsprechenden Region zur Verfügung stehen, geeignete Maßnahmen ausgewählt und die Angebote vermittelt bzw. durch die Träger der Familienentlastenden Dienste selbst zur Verfügung gestellt. Während ihre Kinder mit Behinderung(en) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Familienentlastenden Dienstes betreut und begleitet werden, haben die Eltern Zeit, notwendige andere Dinge zu erledigen, sich zu erholen oder die Interessen von Geschwisterkindern wahrzunehmen. Aus den ersten Anfängen heraus ist in ganz Schleswig-Holstein ein anerkanntes und von den Eltern sehr gut nachgefragtes Angebot entstanden. Dieses war nur möglich dank der dauerhaften Finanzierung der Koordination der Familienentlastenden Dienste durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. Diese Broschüre soll ein Wegweiser sein für Familien, die Angehörige mit Behinderung(en) betreuen und mit ihnen leben. Sie gibt einen Überblick für die Vielfalt der Möglichkeiten der Familienentlastenden Dienste und über Finanzierungsmöglichkeiten auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Es kommen Menschen zu Wort, die über ihre Erfahrungen mit dem FED berichten. Und es wird noch ein Blick in die Zukunft geworfen: Menschen mit Behinderung(en) werden immer älter. Bereits heute gibt es eine große Gruppe von Erwachsenen und Senioren mit Behinderung(en), auf die es einzugehen gilt. Diese Broschüre soll auch Mut machen, die Familienentlastenden Dienste in Anspruch zu nehmen. Nutzen Sie die Chance dieses Angebots!
Rainer Dillenberg Geschäftsführer der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Landesverband Schleswig-Holstein e. V.
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1. Historie und heutiger Stand
1.1. Was sind Familienentlastende Dienste? Aufgaben und Ziele Familienentlastende Dienste sind unterstützende Hilfen im alltäglichen Leben. Durch das Zusammenleben mit Menschen mit Behinderung(en) entstehen für die Familien psychische, physische, soziale und finanzielle Belastungen, die sich auf die gesamte familiäre Situation auswirken. Diese tägliche Belastung kann schnell zur Überlastung werden und dazu führen, dass die Familie auseinanderbricht.
Der Zusammenhalt der Familien soll gefestigt werden und Eltern sollen die Chance erhalten, auch die Interessen von Geschwisterkindern wahrzunehmen. Ziel des FED ist außerdem, die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung(en) am Leben der Gesellschaft zu fördern und die Netzwerke und sozialen Beziehungen der Familien zu stärken.
Damit es nicht soweit kommt, greift der Familienentlastende Dienst vorbeugend und unterstützend ein. Der FED schafft mit seiner Arbeit ein offenes Angebot, das sich nach dem Bedarf der Familien richtet, unabhängig von der Art und Schwere der Behinderung der betreuten Person. Das Angebot ist familiennah, regelmäßig und verlässlich abrufbar, dabei niederschwellig und einkommensunabhängig. Ziel des Familienentlastenden Dienstes ist, mit seinen Angeboten die Familie so zu entlasten, dass diese weiterhin und dauerhaft die verantwortungsvolle Aufgabe der täglichen Betreuung übernehmen kann.
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1.2. Die Familienentlastenden Dienste: Von der Entstehung bis heute
Der Start in Schleswig-Holstein: Die Lebenshilfe Stormarn als FED-Modellprojekt Seit Oktober 1989 gibt es Familienentlastende Dienste in Schleswig-Holstein. „Mitte der 1980er-Jahre hatte die Lebenshilfe bundesweit über Möglichkeiten diskutiert, wie Familien noch besser unterstützt werden könnten“, erinnert sich Ursula Johann, Geschäftsführerin der Lebenshilfe Stormarn. Mit einem Modellprojekt und einer Anschubfinanzierung für drei Jahre sollte die Idee der Familienentlastenden Dienste in jedem Bundesland umgesetzt und wissenschaftlich ausgewertet werden. „Für Schleswig-Holstein wurde die Lebenshilfe Stormarn ausgewählt“, so Ursula Johann. Angefangen hatte sie 1989 in einem kleinen Kellerraum mit einem Schreibtisch und einem Telefon. „Ich habe Klinken geputzt und den FED überall vorgestellt.“ Mit Erfolg: Nur ein paar Wochen später gaben sich die Unterstützung suchenden Familien die Klinke der Bürotür in die Hand – bis heute. „Die Familien wissen es sehr zu schätzen, dass wir zuverlässig arbeiten, ein offenes Ohr für all ihre Sorgen und Probleme haben und dass wir gemeinsam versuchen, Lösungen zu finden“, erzählt die Geschäftsführerin. Dank Mund-zu-MundPropaganda wuchs die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer des FED und mit ihnen das Angebot. „Wir haben gemerkt, dass es nicht reicht, mal ein-zwei Stunden aufzupassen, wenn die Mutter beim Arzt ist oder Einkaufen muss und haben unsere Betreuungsangebote daraufhin ausgeweitet“, sagt Ursula Johann, deren anfängliche Erwartungen, inwieweit ein Familienentlastender Dienst die Eltern unterstützen und entlasten kann, bei weitem übertroffen wurden.
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Die heutige Situation In den 1990er-Jahren entstanden in ganz SchleswigHolstein weitere Familienentlastende Dienste. Inzwischen verfügt jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt über einen FED – 20 sind es zurzeit im Land. Insgesamt betreuen und begleiten rund 50 hauptamtliche, 100 nebenamtliche und 250 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rund 1000 Familien im Jahr. Die FED sind, obwohl ihre Ziele und Aufgaben die gleichen sind, unterschiedlich aufgestellt. Diese Eigenständigkeit ergibt sich sowohl aus der Historie der einzelnen FED, als auch durch den regional unterschiedlichen Bedarf an Unterstützung. Daher ist der FED in manchem Kreis mit nur einer hauptamtlichen Koordinationskraft besetzt, während er anderenorts sehr professionell aufgestellt ist und ein vielfältiges Angebot vorhält. Der Lebenshilfe Landesverband hatte den Auftrag, die FED landesweit aufzubauen, in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt. Von Anfang an bis heute hat er die Arbeit der FED inhaltlich und strukturell begleitet. Er berät die Träger in Fragen der Personalentwicklung und Finanzierung und unterstützt sie bei der Öffentlichkeitsarbeit. Er vertritt die Interessen der FED gegenüber Politik und Verwaltung und wickelt die Verteilung der vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel ab. Zur Qualitätssicherung, Koordination der Angebote und zum Informationsaustausch hat der Lebenshilfe Landesverband einen landesweiten Arbeitskreis eingerichtet.
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1.3. Der Leistungskatalog Die 20 Familienentlastenden Dienste in SchleswigHolstein bieten einen umfangreichen Leistungskatalog für Menschen mit Behinderung(en) – Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren – an. Dazu gehören die Beratung, die Einzelbetreuung, die Betreuung in Kleingruppen und die Ferien- und Freizeitangebote. Diese Angebote orientieren sich an den Bedürfnissen und der speziellen Situation der Menschen und können beim FED vor Ort erfragt werden. Alle FED bieten: ● Beratung Zuverlässig, umfassend, kostenlos und auf die individuelle Situation einer Familie abgestimmt. Schwerpunkt der Gespräche ist das Kennenlernen der Familien und das Erfassen ihrer Wünsche und Bedürfnisse, um sie mit geeigneten Angeboten zu unterstützen. Die FED-Koordinationskraft informiert über Finanzierungsmöglichkeiten und Antragswege. Darüber hinaus bieten einige FED Elterngesprächskreise an. ● Einzelbetreuung in der Familie Regelmäßig sowie auf Abruf, stunden- oder tageweise, abends oder nachts sowie auch an den Wochenenden. Wird von geschulten Fachkräften nach Wunsch und Anforderung der Familie durchgeführt. ● Betreuung in Kleingruppen Angeboten werden unter anderem Schwimmen, Reiten oder Fußball, Musik- und Freizeitgruppen, Ausflüge, Discobesuche, Konzertfahrten oder mehr. ● Ferienfahrten und Freizeitangebote ● Begleitung von Urlaubsgästen ● Betreuung durch Gastfamilien ● Begleitung ins Krankenhaus ● Vermittlung von geeigneten Angeboten ● Öffentlichkeitsarbeit ● Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FED
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1.4. Die Finanzierung: Förderung durch das Land Um das umfangreiche Angebot der Familienentlastenden Dienste auch künftig zu gewährleisten, ist eine gesicherte Finanzierung Voraussetzung. Seit 15 Jahren fördert das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes SchleswigHolstein die Arbeit der Familienentlastenden Dienste. Insgesamt 190.000 Euro pro Jahr Fördermittel (Stand Dezember 2007) erhalten die Familienentlastenden Dienste in den Kreisen und kreisfreien Städten. „Ohne die Förderung wäre das flächendeckende Angebot von Familienentlastenden Diensten im Land sicher nicht möglich gewesen“, erklärt Rainer Dillenberg, Geschäftsführer des Landesverbandes der Lebenshilfe SchleswigHolstein e. V. Mit den Mitteln des Sozialministeriums wird die Arbeit der Koordinationskräfte der FED finanziert. Damit können die Familienentlastenden Dienste unter anderem ihre Beratungen qualifiziert und kostenlos für alle Familien mit Angehörigen mit Behinderung(en), einkommensunabhängig und unabhängig vom Alter sowie von der Schwere der Behinderung anbieten.
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2. Berichte aus der Praxis
2.1. Die Beratung: Aufgaben der Koordinationskräfte Ein Aufgaben-Schwerpunkt der Familienentlastenden Dienste ist die umfassende Beratung von Familien mit Angehörigen mit Behinderung(en). Diplom-Pädagogin und FED-Koordinationsbeauftragte Petra Hölken von den Offenen Hilfen Kiel der Stiftung Drachensee gibt einen Einblick in ihre Arbeit.
Aufgaben der Koordinationskraft Die Koordinationskraft hat ein breites Aufgabenspektrum zu leisten. Sie führt die Beratungsgespräche durch, stellt Betreuungspersonen ein, begleitet sie zu Vorstellungsgesprächen in die Familien, koordiniert den Einsatz der Helferinnen und Helfer und organisiert die Qualifizierung und Weiterbildung des gesamten Betreuerteams. Sie rechnet mit den Krankenkassen ab, organisiert Aktivitäten wie Gruppen, Sport, Ausflüge und Freizeiten für Menschen mit Behinderung(en) sowie Informationsabende und Gesprächskreise für Eltern und Angehörige und kümmert sich um den Aufbau und die Pflege eines guten Netzwerkes mit Therapiezentren, Ärzten, Vereinen, Institutionen, Schulen und Kindergärten.
Umfassende und kostenlose Beratung „Die umfassende Beratung von Familien ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit“, sagt Petra Hölken. Dank der Finanzierung durch das Land Schleswig-Holstein kann sie
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kostenlos angeboten werden. „Damit schaffen wir ein niedrigschwelliges Angebot für alle Familien, unabhängig vom Einkommen, vom Alter oder von der Schwere der Behinderung.“ Die Beratung ist sachlich, objektiv und unverbindlich. Die Gespräche finden, je nach Wunsch, in den Räumen der FED, im häuslichen Bereich der Familien oder telefonisch statt. „Durch die Beratung können wir die Familien entlasten, weil wir ihnen ein Stück weit die Arbeit der Informationsbeschaffung abnehmen können“, so die Koordinationskraft. „Wir klären die Familien anhand ihrer individuellen und finanziellen Situation über gesetzliche Ansprüche und Hilfen auf, geben Tipps in Bezug auf die Antragstellung und informieren über die verschiedensten Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung(en) und – wenn die Eltern die Offenen Hilfen Kiel mit der Betreuung beauftragen wollen – über unser individuelles Angebot an Einzelbetreuung, Gruppen- oder Freizeitaktivitäten“, erklärt die Diplom-Pädagogin. „Es erfordert oft eine Reihe von Gesprächen, um die Wünsche, aber auch die Sorgen der Familien zu erkennen und den besten Weg einer Familienentlastung und einer Betreuung festzulegen“, sagt Petra Hölken, für die eine umfassende Beratung nicht mit dem Angebot des eigenen FED endet: „Wir vermitteln die Eltern bei Fragen und Problemen, die wir nicht lösen können, weiter, zum Beispiel zur Erziehungsberatung oder an andere Stellen, oder geben Tipps, welche Schulen oder Kindergärten es speziell für Menschen mit Behinderung(en) gibt“, erklärt sie. Die Eltern fühlen sich dann „angenommen und gut beraten“.
Qualifizierte Betreuung Neben den Beratungen organisiert und vermittelt die FED-Koordinationskraft die Betreuungskräfte und deren Versicherung und Honorar. „Unsere Fachkräfte sind qualifiziert und verlässlich, übernehmen die Betreuung regelmäßig oder nach Bedarf und springen im Notfall auch mal flexibel ein“, sagt die Diplom-Pädagogin. Den Eltern ist wichtig, dass die Betreuungskraft in die Familie passt und dass sie ihm oder ihr unbedenklich den Menschen mit Behinderung(en) anvertrauen können. „Unsere Fachkräfte sind auch Ansprechpartner für Familien und für die Person mit Behinderung(en)“, sagt die Koordinationsfachkraft, die selbst einige Jahre als Betreuerin im FED gearbeitet hat. „Manches kann ein Jugendlicher besser mit einem Betreuer klären, der selbst vielleicht nur einige Jahre älter ist, als mit den Eltern“, weiß sie. Und manche Aktion, wie der Gang in die Disco, macht mit der Betreuerin mehr Spaß als mit der Mutter oder dem Vater. Petra Hölken weiß von den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern, wählt daher ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgfältig aus. „Ein Vorstellungsgespräch in der Familie zeigt, ob beide zueinander passen.“ Bei Bedarf steht die Koordinationskraft während der gesamten Maßnahme für beratende Gespräche zur Verfügung.
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2.2. Eine Betreuerin – Alina Küsel: „Ohne Spaß an der Arbeit könnte ich den Job nicht machen“ Wenn bei Alina Küsel das Telefon klingelt, heißt das oft Arbeit. Drei Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen betreut die Studentin. Wenn deren Eltern Termine haben, dann springt die 22-Jährige auch kurzfristig ein. Alina Küsel ist eine von über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Schleswig-Holstein, die bei den Familienentlastenden Diensten dafür sorgen, dass Eltern zwischendurch Zeit für sich haben. „Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen macht mir sehr viel Spaß, ohne den würde ich den Job nicht machen können“, sagt Alina Küsel, die im späteren Beruf mit Menschen mit Behinderung(en) arbeiten möchte. Zurzeit studiert die Kielerin an der Fachhochschule „Soziale Arbeit“. Ein Schwerpunkt ist dabei der Bereich „Menschen mit Behinderung(en)“. „Ich will neben
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den theoretischen Vorlesungen die Praxis erleben“, sagt Alina Küsel und hat sich bei den Offenen Hilfen Kiel auch deshalb für die Arbeit als Betreuerin im FED beworben. Wie Alina Küsel sind viele der FEDBetreuerinnen und Betreuer fachlich qualifiziert. „Bei uns arbeiten Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und -pädagogen, angehende Lehrerinnen und Lehrer und Fachkräfte aus pädagogischen oder pflegerischen Berufen, die zum Beispiel nach der Elternzeit stundenweise wieder einsteigen möchten und daher diese Form der Betreuung wählen“, erklärt Petra Hölken, FED-Koordinationskraft der Offenen Hilfen Kiel. Die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist häufig dieselbe: Viele wollen während der Ausbildung praktische Erfahrung sammeln und ein Netzwerk für das spätere Berufsleben aufbauen. Von der Qualifikation der Betreuungskräfte profitieren Eltern und Kinder. „Die FED-Stunden sollen die
Eltern entlasten und den Kindern Spaß machen“, sagt Alina Küsel, die mit ihren Kindern und Jugendlichen unternimmt, „was ihnen Spaß bringt.“ Egal ob Kino oder Einkaufen, der Gang in die Bücherei, gemeinsames Kochen (und Abwaschen), Fußball oder ein Tag im Freizeitpark. Wichtig sind nicht nur die gemeinsamen Aktivitäten, sondern auch die Gespräche. Für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderung(en), die meist wenige oder keine Freunde haben, sind die Betreuerinnen und Betreuer wichtige Ansprechpersonen in vielen Lebenslagen, fast Freunde. „Manchmal können sie mit mir Dinge besser besprechen als mit den Eltern“, weiß Alina Küsel. Redebedarf gibt es auch bei den Eltern. Dabei hilft ihr ihre fachliche Qualifikation sehr, Ratschläge zu geben. „Es ist einfach schön, helfen zu können“, sagt Alina Küsel. „Mir wird soviel Dankbarkeit entgegen gebracht, dafür dass ich mich um die Kinder kümmere“, sagt sie. „Das motiviert mich mehr als jede Bezahlung.“
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2.3. Aufgaben eines Zivis – Stephen Virchow: „Es ist mehr Freundschaft als Arbeit“ „Ich wollte im Zivildienst etwas mit Menschen zu tun haben und etwas leisten.“ Der Wunsch erfüllte sich für Stephen Virchow beim Familienentlastenden Dienst in Kiel. Dort betreut er seitdem unter anderem einen gleichaltrigen jungen Erwachsenen. „Als Arbeit empfinde ich die Tätigkeit eigentlich nicht“, sagt der 20Jährige. „Es ist eher wie eine Freundschaft, bei der man gemeinsam etwas unternimmt.“ Hilfreich sei dabei natürlich, dass Peter* trotz seiner geistigen Behinderung sehr selbstständig ist. Doch alles geht eben nicht ohne Unterstützung. Und vieles macht alleine halt nicht so viel Spaß. „Einfach die Tatsache, dass ich dabei bin, stärkt ihn, zum Beispiel bei einer Bestellung im Restaurant. Ich muss nicht einmal etwas
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tun“, sagt der Zivi, der von der Freundschaft mit Peter und den anderen Kindern mit Behinderung(en), die er betreut, ebenfalls lernt und profitiert. „Ich bewundere sie, mit welcher Gelassenheit sie ihr Leben meistern“, sagt der 20-Jährige, der durch seine Arbeit mit Menschen mit Behinderung(en) ebenfalls mehr Gelassenheit und Selbstsicherheit entwickelt hat. „Nachdem ich jetzt regelmäßig einige Menschen auf die Toilette begleite oder wickle und andere ebenfalls regelmäßig saubermachen muss, weil sie gespuckt und auch mich getroffen haben, weiß ich einfach, was ich kann und dass ich mir einiges zutrauen kann“, sagt Stephen Virchow. „Das ist für mein weiteres Leben hilfreich.“ Hilfreich ist die Arbeit des Zivis aber vor allem für die Eltern. Peters sind beide berufstätig und auch abends oft eingespannt. Da kommt es ihnen zugute, dass Stephen Virchow Peter regelmäßig einmal die Woche am späten Nachmittag und Abend zum
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Stadtbummel, zu Konzerten, zum Kinobesuch oder zu anderen Aktionen abholt. „Ich weiß von den Eltern, dass sich Peter auf mich und unsere Aktionen freut“, sagt der angehende Student. „Durch die FED-Stunden kommt er unter Menschen, lernt Leute kennen, schafft sich so soziale Kontakte und hat auch viel Spaß bei den Unternehmungen selbst“, glaubt der Zivi. Was gemacht wird, das entscheidet der Mensch mit Behinderung(en). „Wir gehen Billardspielen, Bier trinken oder Essen in einem Restaurant, in dem Peter stundenweise arbei-
tet“, erzählt der 20-Jährige. „Gerade das Essengehen mag er besonders, weil er dann hinter den Tresen oder in die Küche darf und ich nicht“, sagt Stephen Virchow schmunzelnd. „Das einzige, was wir nicht gemein haben, ist der Musikgeschmack“, seufzt der Zivi. Denn Peter mag Shantys und Schlager, Stephen steht eher auf Rock. Doch die FED-Stunden sollen nicht nur die Eltern entlasten, sie sollen auch den Menschen mit Behinderung(en) Spaß machen – „also muss ich wohl weiter Shantys hören.“ *Name von der Redaktion geändert
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2.4. Die Familie – Kristina und Jörg Oeser mit Lara-Marie (8) und Jule (5): „Ohne Hilfe von außen geht es nicht“ Lara war ein absolutes Wunschkind. Probleme in der Schwangerschaft und bei der Geburt gab es keine. Nichts was darauf hindeuten würde, dass die heute Achtjährige an therapieresistenter Epilepsie oder genauer gesagt am Therapieresistenten West-Syndrom leidet. „Als Lari drei Monate alt war fingen die Anfälle an, und unser Leben als Familie veränderte sich schlagartig“, sagt Mutter Kristina Oeser. Mit Hilfe der gesamten Familie, einer Nachbarin und Freunden und nicht zuletzt dank des Familienentlastenden Dienstes lebt die Kieler Familie jetzt einen gut funktionierenden, strukturierten, normalen Alltag. Es war eine Odyssee von Arzt zu Arzt, mit langen Krankenhausaufenthalten, Therapieversuchen und Ursachenforschung, bis die Ärzte 2005 wussten, an welcher Krankheit LaraMarie leidet. Das Therapieresistente West-Syndrom ist sehr selten, weltweit sind (nur) rund 30 Menschen
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(davon drei in Norddeutschland) betroffen. Der Gen-Defekt ist nicht heilbar, die Epilepsie nicht mit Medikamenten einstellbar. „Bis zu 150 Anfälle hatte Lari an einem Tag“, erinnert sich die Mutter. Auch heute noch, trotz medizinischer Hilfe – Lara wurde ein Vagus-Nerv-Stimulator implantiert, der relativ gute Erfolge bringt –, kann es mehrmals am Tag zu epileptischen Anfällen kommen. Dazu kann Lara-Marie nicht sprechen und leidet unter starker Entwicklungsverzögerung. „Die erste Zeit war schlimm“, sagt Kristina Oeser. Als fast nicht real hat sie ihr Leben damals empfunden. „Doch man muss die Krankheit annehmen, man wächst da rein“, sagt die Mutter, die sich durch Selbsthilfegruppen informiert und für andere Eltern engagiert, weil sie weiß, wie schwierig es sein kann, Informationen und Hilfe zu bekommen. „Wichtig ist“, sagt Kristina Oeser, „dass man sich um Unterstützung von außen kümmert und sie auch annimmt.“ Denn ohne die würde es weniger gut funktionieren, das umfangreiche Wochenprogramm mit Schule, Kindergarten, den zahlrei-
chen Therapiemaßnahmen, Sport, Freizeit und dem alltäglichen Haushalt im Hause Oeser abzudecken. „Der Tagesablauf steht und fällt mit Lara, man kann sie keine fünf Minuten alleine lassen“, erklärt Kristina Oeser, die viel alleine organisiert. Ehemann Jörg ist als Bohrtechniker beruflich stark eingespannt, Tochter Jule (5) verlangt ebenfalls nach Aufmerksamkeit und Kristina Oeser arbeitet seit kurzem wieder als Teilzeitkraft im Personalwesen. „Daher ist bei mir wirklich jeder willkommen, der uns unterstützt“, sagt die 39-Jährige. Wie die beiden Großmütter, die regelmäßig zum Aufpassen kommen. „Eine große Hilfe.“ Die Nachbarin, eine ehemalige Erzieherin, sowie die Freunde passen hin und wieder auch auf. Doch alles trauen sich die Angehörigen und Bekannten bei der Betreuung von Lara-Marie nicht zu. Größte Hilfe bietet daher die Betreuerin vom FED. „Seit August 2001 hat Lara die Pflegestufe und damit Anrecht auf Hilfe vom Familienentlastenden Dienst“, sagt Kristina Oeser. Einmal die Woche kommt die Betreuerin, um Lara-Marie zu beschäftigen,
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mit ihr spazieren zu gehen oder auf sie aufzupassen. „Sie ist für uns eine konstante, verlässliche Größe und kennt Lari inzwischen so gut, dass sie weiß, was sie zu tun hat, wenn sie einen Anfall hat“, sagt Kristina Oeser. „Für Lara sind diese Stunden eine große Abwechslung und Bereicherung.“ Die Betreuerin macht Dinge, für die die Familie neben dem Haushalt vielleicht keine oder wenig Zeit hätte. Probiert Neues aus. Kümmert sich drei Stunden lang nur um das Kind. Das ist eine große Entlastung. Eine weitere ist, dass sich die Familie nicht um Suche und Auswahl, um Versicherung und Bezahlung der Fachkraft kümmern muss. Das übernimmt der FED. Ein Vorteil ist auch die Zeit, die Kristina Oeser bleibt, wenn Lara versorgt ist. „In der kümmere ich mich speziell um unsere jüngere Tochter Jule. „Ohne den FED würde sie wohl manchmal zu kurz kommen“, weiß Kristina Oeser, die gar nicht mehr auf die Betreuungsstunden für Lara-Marie verzichten mag. „Wenn die jährlichen Mittel für die FED-Stunden nicht reichen, zahlen wir die Betreuung privat weiter.“
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2.5. Britta Porsch: „Gut informiert durch den FED“ „Heute ist Inas FED-Tag, heute habe ich Zeit für ein Interview“. Ganz gelassen sitzt Britta Porsch in ihrem Wohnzimmer, wohl wissend, ihre Elfjährige ist in guten Händen. Seit fünf Jahren wird das Mädchen mit Downsyndrom vom Familienentlastenden Dienst in Preetz betreut.
Koordinationskraft.“ Ein Anruf, eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und man wird sofort zurückgerufen. „Man kann sich jederzeit mit vielen Fragen an den FED wenden“, weiß Britta Porsch. Sei es, wenn wieder neue Formulare und Anträge gestellt werden müssen oder eine Familie eine Betreuungskraft für das Familienmitglied mit Behinderung(en) braucht.
„Der FED hier ist eine kleine Einrichtung mit nur einer Koordinationskraft“, erzählt die 44-Jährige, „aber für viele Familien dennoch eine große Hilfe.“ Das weiß die Mutter nicht nur aus eigener Erfahrung, sondern durch ihre Mitarbeit in der Lebenshilfe Kreisvereinigung Plön. „Dadurch habe ich viele Eltern kennen gelernt und weiß viel über die Rechte, die Familie mit behinderten Angehörigen zustehen, sowie von den Möglichkeiten verschiedener Therapien, Sportangeboten und Veranstaltungen.“ Während die Familie Porsch sich selbst gut für ihre jüngste Tochter einzusetzen weiß, „brauchen andere vielleicht mehr Hilfe.“ Die gibt es beim FED. „Das Schöne ist der sehr familiäre Kontakt zur
„Einen solchen ‚Babysitter’ hätten wir uns früher, als Ina klein war, gerne gewünscht“, erinnert sich Britta Porsch. Abends spontan wegzugehen war nicht möglich. „Einer musste bei unserer Tochter bleiben.“ Das ist heute anders. „Wenn Ina unterwegs ist – einmal die Woche hat sie lange Schule, einmal nimmt die Großmutter sie und einmal ist sie mit der Betreuerin vom FED beim Schwimmen – bleibt Zeit, Liegengebliebenes im Büro aufzuarbeiten, mit der großen Tochter Lea Einkaufen zu gehen, zu bügeln oder entspannt ein Buch zu lesen.“ Wenn diese Auszeiten nicht wären, weiß sie, „wäre manche Mutter mit der Doppelt- und Dreifachbelastung wohl schnell überfordert.“
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Ina gefallen die Ausflüge ohne die Mutter. „Es macht doch keinen Spaß, wenn die Mutter bei allem dabei ist“, weiß Britta Porsch. Die Betreuerin kümmert sich den ganzen Tag ganz speziell um das Mädchen. „Und das ist gut für sie“, sagt Britta Porsch, die glaubt, dass es für ihre Tochter, deren Entwicklung so verzögert ist, dass Verständnis und Reaktionszeiten sehr langsam sind, zu Hause manchmal langweilig sein muss. „Ich stelle mir das so vor, als wenn ein Normalbegabter den ganzen Tag mit Genies zusammensitzt und ihnen zuhören muss – und dabei nichts versteht.“ Ina ist daher auf Unterhaltung speziell für sie angewiesen. Die bekommt sie auch von ihrer älteren Schwester. „Die beiden haben ein ganz normales Verhältnis, wie eben Schwestern untereinander“, sagt Britta Porsch. „Die kabbeln sich auch mal. Und wenn Lea mit ihren 14 Jahren mal ein Weilchen auf Ina Acht geben muss, dann ist das Gestöhne groß“, sagt die Mutter und weiß, das ist in anderen Familien unter Geschwistern nicht anders. „Doch Lea mag ihre kleine Schwester. Berührungsängste gibt es auch bei Leas Freunden nicht.“
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Dennoch: Einen „Behindertenbonus“ bekommt die elfjährige Ina von ihrer Schwester nicht. „Die Kleine kann ihre große Schwester auch ganz gut ärgern“, wissen die Eltern. „Sie kneift gerne, und dann geht das Gerangel los“, erzählt Britta Porsch gelassen. Solche Reibereien müssen sein, weiß die Mutter. Ina darf sich schließlich nicht alles erlauben.
„Aber das müssen die Mädchen unter sich ausmachen.“ Und wenn es mal hart auf hart kommen sollte, weiß Britta Porsch, dann kann sie immer den Familienentlastenden Dienst anrufen. „Auch für solche Probleme hat die Koordinationskraft ein offenes Ohr und einen Lösungsvorschlag parat.“
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2.6. Die Ängste einer Mutter – Birgit Hansen: „Ich hatte das Gefühl, versagt zu haben“ „Ich war am Ende meiner Kräfte! Physisch und psychisch“, sagt Birgit Hansen heute. Und dennoch fühlte sie sich „fast wie eine Rabenmutter“, als sie endlich die Unterstützung des FED suchte. „Keiner kennt meinen Sohn Felix so wie ich, keiner weiß so gut, was er will und braucht“, waren lange Jahre ihre Argumente. Heute ist eine Woche ohne Betreuer Michael für die vierköpfige Familie aus Büdelsdorf kaum vorstellbar. „Die Betreuung durch den Familienentlastenden Dienst hat uns ein Stück weit Normalität in den Alltag zurückgebracht.“ „Felix ist ein Sorgenkind.“ So drückte es der Arzt aus, der die Entwicklungsstörungen von Felix, heute zehn Jahre alt, untersuchte. „Ich habe mir davor nie Gedanken gemacht, wie es sein könnte, ein behindertes Kind zu haben“, sagt Birgit Hansen. Als es Monate nach der problemlosen Geburt klar wurde, dass Felix mehrfach körperlich und geistig behindert ist, war die heute 42-Jährige nicht nur schockiert, sondern vor allem wütend. „Ich habe alle Phasen durchlaufen: Trauer, Wut, Rebellion, habe mir selbst die
Schuld für die Behinderung gegeben, habe ihn zu allen möglichen Ärzten geschleppt und Therapien ausprobiert, bis ich seine Behinderung endlich akzeptiert habe“, sagt sie. „Man wächst eben mit seinen Aufgaben“, erklärt die gelernte Kinderkrankenschwester. Doch irgendwann wuchsen ihr die Aufgaben – der Haushalt, das Kümmern um Felix und seinen jüngeren Bruder Benjamin, die Koordination von Job, Kindergarten/Schule und Terminen – über den Kopf. „Das erlebe ich heute – durch meinen Beruf und durch viele Kontakte zu anderen Eltern mit behinderten Kindern – in vielen Familien“, sagt Birgit Hansen. „Ich kann jedoch die Mütter verstehen, die zwar am Ende ihrer Kräfte sind, aber dennoch behaupten ‚noch gehe es ja’“. Das ging auch ihr so. „Ich konnte Felix irgendwann nicht mehr tragen, er war zu schwer geworden“, erinnert sie sich. „Ihn zum Schwimmen, Turnen und zu anderen Therapien zu bringen, war ein reiner Kraftakt. Danach brauchte ich richtiggehend Ruhe, um mich zu erholen, nur die gab es bei uns kaum.“ Hinzu kam die immer neue Koordination des Alltags. Da gab es Stress, weil sich ein Arztbesuch länger hingezogen hatte und das jüngste Kind Ben-
jamin (heute acht Jahre alt) im Kindergarten aufs Abholen wartete. Die Anstrengungen nahmen zu, als Benjamin zur Schule kam und Hausaufgaben gemacht werden mussten. „Ich habe versucht, ihn dabei zu betreuen, mit einem Auge jedoch immer bei Felix, der währenddessen Krach schlug, um ungeteilte Aufmerksamkeit zu bekommen“, sagt Birgit Hansen und seufzt. „Die Brüder waren oft eifersüchtig aufeinander.“ Benjamin, weiß sie, kam oft zu kurz. Und sie fühlte sich wie eine Rabenmutter, weil sie beiden Kindern nicht gerecht wurde. Dennoch: Jemand Fremdes ins Haus zu lassen, vor allem wenn man selbst nicht da ist, jemanden, der die intimsten Dinge von einem mitbekommt, ob die Toilette geputzt ist oder sich der Abwasch in der Küche stapelt – „erzählt er das womöglich im Dorf herum?“ –, und jemand, der eigentlich gar nicht wissen kann, was Felix alles braucht, waren für Birgit Hansen die Argumente, sich anfangs gegen die Entlastung vom FED zu entscheiden. „Doch dann begann meine Weiterbildung von der Kinderkrankenschwester zur Kauffrau im Gesundheitswesen“, sagt sie. Und für die Schulungen und Seminare ging es nicht ohne Hilfe. Der FED in Schacht-Audorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde) stellte einen Betreuer zur Verfügung, der Felix einmal die Woche einige Stunden beschäftigt. Der heißt Michael und ist inzwischen richtiggehend ein Teil der Familie geworden. „Wir lieben ihn alle heiß und innig und wollen ihn gar nicht wieder hergeben“, sagt die Mutter heute und lacht befreit. „Er hat uns ein Stück Normalität wieder gegeben“, sagt die 42Jährige, die aus mütterlicher Besorgtheit dem Betreuer anfangs jeden Schritt dreimal erklärte und ihn mit Felix dann mit Bauchschmerzen zum Schwimmen fahren ließ. Heute kommt ihr das selbst schon fast lächerlich vor. „Es geht auch ohne mich“, weiß sie. Felix hat sich ein Stück weit von der Familie abgena-
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belt, wie es andere Kinder auch tun, und „das ist gut so.“ Felix profitiere unglaublich von der Einzelbetreuung, sagt Birgit Hansen, denn Michael könne mit ihm Dinge machen, wie Sport, die sie selbst körperlich nicht mehr schaffe. „Man muss ihm mit seinen zehn Jahren auch etwas anbieten, sein Spielzeug alleine reicht ihm nicht mehr“, sagt sie. Die Betreuung von Felix kostet Kraft. „Er ist willensstark, spricht zwar nicht, drückt aber lautstark aus, wenn er etwas will oder nicht will“, sagt sie. Sein liebstes Hobby: Türen knallen. „Er hört nicht auf, testet
seine Grenzen aus“, sagt Birgit Hansen. Neue Energie schöpft sie aus den Betreuungsstunden, in denen sie mit dem Hund spazieren geht, sich mit Benjamin beschäftigt oder Hausarbeiten macht. „Wenn Felix von seinen Ausflügen nach Hause kommt, freue ich mich wieder auf ihn und habe wieder die Geduld, mit seiner Lautstärke umzugehen“, sagt sie. „Michael bringt mir meinen Sohn wieder näher.“ Die Betreuungsstunden tun der gesamten Familie gut – auch der Ehe des Paares. „Mein Mann arbeitet viel, oft auch an den Wochenen-
den“, sagt sie. Ruhe und Entspannung hatte er durch die laute Bande zu Hause nicht viel – „das war auch für die Zweisamkeit schlimm“, erklärt Birgit Hansen heute. Dass sie deutlich entspannter den Alltag meistern kann, ist ein Verdienst des Familienentlastenden Dienstes. „Heute wüsste ich nicht mehr, wie wir es ohne die Betreuungsstunden schaffen sollten“, sagt sie. „Die geben uns Kraft, den Alltag zu bestehen.“ Schwierigkeiten durch Felix’ Behinderung wird es immer geben, „aber ich weiß, ich bin nicht allein.“
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2.7. „Auf meine Schwester muss ich nicht neidisch sein“: Die Betreuung aus der Sicht des Geschwisterkindes Mit ihren Eltern hat Marit Jensen es gut getroffen. Denn beide sind selbstständig, arbeiten von zu Hause aus und können die geistig und körperlich behinderte junge Frau tagsüber gut betreuen. „Doch es gibt Situationen, in denen wir froh sind, auf den Familienentlastenden Dienst zurückgreifen zu können“, sagt Dr. Imke Jensen, Marits Mutter. Fünf bis sechs Mal im Jahr überschneiden sich die Dienstreisen von Imke und Hans Jensen. Ein Anruf beim Familienentlastenden Dienst reicht, und die Fachkraft steht zur Stelle. Ein schlechtes Gewissen,
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dass sie sich nicht selbst kümmern können, brauchen die Eltern von Marit und Mats (13) nicht zu haben, denn Marit mag ihre Betreuerin sehr. Ein Gespräch mit der 18-Jährigen ist zwar nicht einfach, da sie Schwierigkeiten hat, Situationen und Emotionen in Worte zu fassen, doch ihre Sympathie für die Betreuerin wird schnell deutlich. An den FED-Tagen holt die Fachkraft Marit vom Bus ab, der sie von ihrer Arbeitsstätte nach Hause bringt, und kümmert sich um die junge Frau im Rollstuhl. „Wir trinken zusammen Kaffee“, erzählt ihr Bruder Mats. „Ich trinke Kakao“, wirft Marit ein. Dann wird gespielt – „Lego und Barbie“ – oder Marit hört ihre Hörspiel-CDs – „die fünf Freunde“. Die mag sie am liebsten, denn in den Geschichten spielt ein Hund mit, der genauso aussieht wie Tony,
der Familienhund der Jensens. Zusammen kochen, essen, Marit auf die Toilette bringen, waschen und anziehen, beziehungsweise sie zu Bett bringen, gehören mit zu den Aufgaben der Fachkraft. „Ich glaube, Marit findet es ganz schön, dass sich jemand so intensiv um sie kümmert. Das ist eine echte Abwechslung zum normalen Alltag“, glaubt Dr. Imke Jensen. Denn wenn die Eltern arbeiten müssen, sitzt sie oft mit im Büro und spielt alleine für sich. Das ist natürlich langweiliger, als mit der Betreuerin etwas zu unternehmen. „Marit ist ein sehr liebes, fröhliches und ruhiges Kind, daher klappt die Kombination von Arbeit und Betreuung sehr gut“, sagen die Eltern. Doch es gibt auch Zeiten, in denen
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eine umfangreichere Betreuung unerlässlich ist. „Die Ferienzeit zwischen Schulende und Beginn ihrer Arbeit war so eine“, sagen Imke und Hans Jensen. Fast neun Wochen am Stück hatte Marit frei. „Solange können wir keinen Urlaub nehmen“, erzählt die Mutter. Eine Ferienfreizeit über zwei Wochen verkürzte die Zeit. „Normalerweise ist es schwierig, ein Angebot für ältere Jugendliche zu finden, das ihren Interessen entspricht“, sagt sie. Die Freizeit jedoch wurde vom FED Preetz extra für Marit und ihre zwei gleichaltrigen Schulfreunde eingerichtet. „Jeden Tag haben die Pädagoginnen vom FED ein Programm angeboten“, erzählt Imke Jensen. Ans Malen, Grillen, den Ausflug an den Strand erinnert sich Marit gerne. Dass seine Schwester auf Ferienfreizeit fährt und mehr Aufmerksamkeit der Eltern benötigt, stört ihren Bruder Mats nicht. „Als kleines Kind fand ich es sicher manchmal blöd, dass sich die Eltern mehr um sie kümmern mussten“, erinnert er sich. Aber es gab auch Zeiten, als
Mats es richtig gut fand, eine Schwester im Rollstuhl zu haben. „Wenn ich früher nicht mehr laufen mochte oder konnte, hat sie mich immer auf ihrem Schoß mitfahren lassen“, erinnert er sich und schmunzelt. „Wir haben uns bemüht, beiden immer gleich viel Aufmerksamkeit zu schenken“, erzählt Dr. Imke Jensen. „Wir fahren heute noch genauso oft zum Rollstuhlsport wie zum Fußball“, erzählt das Ehepaar von den „manches Mal wilden Terminabsprachen“. Zum Glück sei Mats sehr selbstständig und verständig. Und für einen 13-Jährigen sehr verantwortungsbewusst. „Wenn meine Eltern beruflich eingespannt sind, hole ich Marit vom Bus ab und mache Essen“, sagt er. Mal eine Stunde aufzupassen ist für ihn kein Problem. Inklusive seine ältere Schwester zur Toilette zu bringen. „Ich kenne das nicht anders, es muss halt jemand für sie da sein“, sagt er erwachsen. Mehr Betreuung soll er aber nicht leisten. Darauf achten die Eltern. „Mats ist auch unser Kind mit eigenem Leben und Interessen. Er soll nicht unsere Eltern-
Aufgaben übernehmen“, sagt die Mutter. Die große Schwester abends ins Bett zu bringen und zu waschen gehört zu den Pflichten, die der kleine Bruder zum Beispiel nicht übernehmen will und soll. „Wenn wir das beruflich nicht können, übernimmt das die Fachkraft vom FED“, erklärt das Ehepaar. Und damit ist Mats ganz einverstanden. „Das ist doch toll, wenn die Betreuerin kommt, dann brauche ich mich nicht ums Abendbrot und um meine Schwester zu kümmern, sondern gehe mit dem Hund, mache Hausaufgaben und kann mich mit meinen Freunden treffen“, sagt er. Das Stück Extra-Aufmerksamkeit, das seine Schwester braucht, stört ihn nicht. Dafür fährt er mal mit seiner Mutter ein Wochenende weg oder hat andere Freiheiten. Er weiß: „Ich kann viel mehr und ganz andere Dinge in meinem Leben machen, die Marit durch ihre Behinderung nie machen können wird“, sagt er. „Auf meine Schwester muss ich deswegen nicht neidisch sein.“
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2.8. Die FED-Ferienfreizeit: „Die Tiere waren das Beste am Urlaub“ Endlich Ferien! Wer wann und wohin in den Urlaub fährt, ist in den letzten Schultagen das alles beherrschende Thema in den (integrativen) Klassen. Dieses Jahr können Kolja, Stefanie, Jakob, Gesine, Lina und ihre Freunde auch mitreden: Eine Woche lang fahren die Kinder mit Behinderung(en) zusammen auf einen Bauernhof in SchleswigHolstein, um „Urlaub ohne Eltern“ zu erleben. Die Ferienfreizeiten sind ein Angebot der Familienentlastenden Dienste und bei Kindern, Jugendlichen und Eltern gleichermaßen beliebt. „Gesine gefallen die Ferientage auf dem Bauernhof sehr gut“, erzählt ihre Mutter. „Wenn wir auf den Hof gefahren kommen und sie die ersten Kinder, die bekannten Betreuer vom FED und die Tiere sieht, ist sie nicht mehr zu halten. Sie verabschiedet sich kaum von mir.“ Sorgen um ihre
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Tochter, weiß die Mutter, braucht sie sich während der Ferientage nicht zu machen. „Sie schwärmt richtig von ihrem schönen Urlaub.“ Ins Schwärmen gerät auch Kolja: „Die Tiere sind am Besten“, sagt er aufgeregt. Die Schweine, der schwarze Hund, die Pferde, die weichen Meerschweinchen. Anfangs – erzählt seine FED-Betreuerin – waren die Eltern ein bisschen skeptisch, ob er die Urlaubstage alleine durchhält. Doch zusammen mit seiner Lieblingspuppe Luci hat Kolja alle Abenteuer problemlos gemeistert. Es ist die Gemeinschaft mit anderen Kindern und Jugendlichen, die den jungen Urlaubern gefällt. Abends im Bett, wenn das Licht gelöscht ist, noch lange zu kichern und zu reden, das gemeinsame Sitzen und Singen am Lagerfeuer, die Nachmittage beim Baden, die Ausflüge mit den Freunden, „das ist schon klasse“, sagt Jakob (12). Solche Aktivitäten, zudem noch mit Gleichaltrigen, erle-
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ben viele Kinder und Jugendliche mit Behinderung(en) nicht so häufig, erklärt eine Betreuerin. Sei es, weil die Eltern wenig Zeit haben, weil der Alltag mit Therapien, Sport, Schule und mehr durchgeplant ist, weil vielen aus der Behinderung heraus oft die Eigenständigkeit fehlt, sich selbst zu beschäftigen oder mal eben alleine zu den Freunden zu gehen – viele brauchen einen Betreuer, der sie ständig im Blick hat –, aber auch, weil es vielen Menschen mit Behinderung(en) schwer fällt, Freunde zu finden. Das Tollste an dem Urlaub ist jedoch, finden Jakob und Lina (11), dass sie mal ohne Eltern wegfahren dürfen. „Keiner, der meckert, wenn das Zimmer nicht aufgeräumt ist, da habe ich endlich mal Ruhe“, sagt der Teenager Jakob. „Das ist auch für uns Erholung“, gibt seine Mutter Gina Oppert lächelnd zurück. „Wir gehen in der Zeit segeln.“ Das Handy hat sie zwar dabei, aber Probleme gab es bislang nie. „Jakob ist in einem Alter, in dem er keine Lust
hat, alles mit den Eltern zu machen, das ist uncool“, sagt sie, froh, dass die Ferienfreizeiten angeboten werden. „Die könnten gerne einige Tage länger dauern.“ Das wäre wohl auch der Wunsch von Jane (7), der kleinen (nicht behinderten) Schwester von Lina. „Wenn Lina mit den anderen Kindern in den Ferien ist, unternehmen Jane und ich etwas“, sagt Mutter Ines Hundertmark. „Ich habe gelernt, loszulassen und mir keine Sorgen zu machen, wenn Lina mit dem FED alleine im Urlaub ist“, sagt Ines Hundertmark. „Und mich in der Zeit einfach zu entspannen.“ Das klappt inzwischen gut.
zukommen. „Sie soll bald mit ihrer Klasse auf Klassenfahrt fahren – und dann muss das klappen.“ Dass es das tun wird, daran herrscht nach dem Urlaub kein Zweifel mehr. Keinen Zweifel gibt es ebenfalls an der Tatsache, dass all die Kinder und Jugendlichen im nächsten Jahr bestimmt wieder dabei sind, wenn es auf Ferienfahrt zum Bauernhof geht.
Soweit ist Eveline Seewald noch nicht ganz. Tochter Stefanie (12) ist das erste Mal auf Ferienfreizeit, und die Mutter sitzt zu Hause neben dem Telefon. „Ich weiß ja nicht, ob sie sich wohlfühlt und ob sie nicht doch Heimweh bekommt“, erzählt sie ein bisschen nervös. Die Sorgen sind unbegründet, Stefanie gefällt es. Und das ist wichtig. Sie soll lernen, mit anderen Kindern zurecht-
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3. Bewertung und künftige Ausrichtung
3.1. Bewertung
3.2. Ausblick
Der Familienentlastende Dienst ist in Schleswig-Holstein auf dem richtigen Weg. Sein flächendeckendes Angebot ist, wie auf den vergangenen Seiten deutlich wird, notwendig und wird zunehmend mehr nachgefragt. Zurzeit betreut der FED circa 1000 Familien in ganz SchleswigHolstein.
Die Angebote der Familienentlastenden Dienste werden auch in Zukunft immer mehr und von verschiedenen Altersgruppen nachgefragt. Gerade die Gruppe von Erwachsenen und Senioren mit Behinderung(en) wird stetig größer. Auf die Menschen und ihre Bedürfnisse wird sich der Familienentlastende Dienst flexibel einstellen und sein Angebot inhaltlich ausweiten. Ebenso flexibel wird sich der FED auch an die gesetzlichen Änderungen durch die Pflegeversicherung anpassen.
Das wichtigste Element seiner Arbeit ist die kostenlose, qualifizierte, individuelle und umfangreiche Beratung: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für Eltern und Familien immer mehr zur ersten Anlaufstelle im Dschungel von verschiedensten Möglichkeiten, Leistungen, Finanzierung, Ansprüchen, Antragswesen und anderen. Wichtig für die Eltern ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter allesamt Verständnis für die Sorgen und Nöte der Familien und ihrer Lebenssituation haben, und dass sie schnell, flexibel und zuverlässig – besonders in Krisensituationen – mit Rat und Hilfe zur Verfügung stehen. Diese Fähigkeit, flexibel und zuverlässig zu unterstützen und Betreuung nach Bedarf anzubieten, ist ein weiteres besonderes Merkmal des FED und macht den Dienst in den Augen der Familien so wertvoll. Die gute Vernetzung zu örtlichen und regionalen Hilfeleistungen unterschiedlichster Art ist ebenfalls ein wichtiges Merkmal des FED. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten nicht nur, sie vermitteln bei Bedarf weiter an andere Stellen.
Ein großes Ziel sehen die Verantwortlichen darin, die Zusammenarbeit und die Kommunikation mit den Kommunen weiter zu verbessern. Die Kreise und kreisfreien Städte haben seit dem 1. Januar 2007 die inhaltliche und finanzielle Verantwortung für alle Angebote für Menschen mit Behinderung(en) im Bereich der Eingliederungshilfe, wie sie auch der Familienentlastende Dienst anbietet. Das heißt, die Kommunen entscheiden, welchen Bedarf ein Mensch mit Behinderung(en) hat und welche Leistungen ihm angeboten werden. Die Verantwortlichen der FED arbeiten daran, dass ihr Angebot stärker von den Kommunen als vorteilhaft wahrgenommen, anerkannt und in den Teilhabeplanungen für Menschen mit Behinderung(en) berücksichtigt wird. Ebenso wichtig ist ihnen, eine finanzielle Förderung des umfangreichen FED-Beratungsangebots durch die Kommunen zu erreichen. Denn Angebote und Beratung der Familienentlastenden Dienste sind – besonders im Sinne der Inklusion und gleichberechtigten Teilhabe – ein wichtiger Baustein im Leben von Menschen mit Behinderung(en) und ihren Familien. Gleichzeitig arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran, ihre Netzwerke weiter auszubauen und damit ihre Angebote einer breiteren Öffentlichkeit bekannter zu machen, um mehr Familien, vielleicht auch mehr Erwachsene und Senioren mit Behinderung(en) oder einer Pflegestufe, zu erreichen. Diese InformationsBroschüre ist ein erster Schritt in die Zukunft.
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4. „Alle inklusive“: Politik für Menschen mit Behinderung(en)
Leistungen für Menschen mit Behinderung(en) auch den Stellenwert, dass sie die Voraussetzungen schaffen, unter denen Selbstbestimmung und Teilhabe erst möglich sind. Die Politik für Menschen mit Behinderung(en) hat in der Arbeit der Landesregierung in Schleswig-Holstein einen hohen Stellenwert. Die Regierungsparteien haben erklärt, dass sie sich in besonderem Maße für die Belange von Menschen mit Behinderung(en) einsetzen werden: „Wir wollen ein Land des Miteinanders, in dem Menschen mit Behinderung neben dem Anspruch auf einen besonderen Schutz vor Benachteiligung einen Anspruch auf selbst bestimmte Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft haben.“ Hierzu wird mit allen Beteiligten ein Gesamtkonzept der Politik für Menschen mit Behinderung(en) erarbeitet. Alle Menschen mit Behinderung(en) müssen ihren Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft verwirklichen können. Dies ist gemeinsames Ziel in Politik und Gesellschaft. Dieses Ziel ist normiert in Gesetzen und formuliert in Programmen und Konzepten. Menschen mit Behinderung(en) sollen selbstverständlich in der Mitte unserer Gesellschaft leben und am täglichen Zusammenleben teilhaben. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür sind die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung(en).
Inklusion bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte und Pflichten in der Gesellschaft. Niemand wird ausgegrenzt. Inklusion umsetzen heißt, dass in der Gesellschaft eine Veränderung im Denken und Handeln angestoßen wird. Diese Veränderung bewirkt, dass Menschen mit Behinderung(en) anerkannt und selbstverständlich angenommen werden. Dies setzt voraus, dass Menschen mit Behinderung(en) in ihren Fähigkeiten und in ihrem Recht auf Selbstvertretung gestärkt und in ihren individuell unterschiedlichen Bedarfen unterstützt werden. Den aktuellen Entwurf des Gesamtkonzepts des Sozialministeriums zur Politik für Menschen mit Behinderung(en) finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums: www.msgf.schleswig-holstein.de
Die Landesregierung richtet die Weiterentwicklung der Politik für Menschen mit Behinderung(en) in SchleswigHolstein in den kommenden Jahren an der Leitorientierung „Inklusion“ aus. Diese Leitorientierung nimmt die zentralen Gedanken der Sozialgesetzbücher Neuntes Buch und Zwölftes Buch ebenso auf wie die Forderungen in den Grundsatzprogrammen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union. Der Blick wird vom Fürsorgegedanken stärker auf Kompetenz und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung(en) gelenkt. Damit bekommen die wichtigen speziellen
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5. Anhang
5.1. Gesetzliche Ansprüche (Stand Dezember 2007)
Leistungen der Pflegekasse nach dem SGB XI
Die Angebote der Familienentlastenden Dienste (FED) sind darauf ausgerichtet, Familien mit behinderten Kindern und/oder Angehörigen zu unterstützen. Der Gesetzgeber hat hierzu gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um Antragstellerinnen und Antragstellern finanzielle und weitere Leistungen zu gewähren, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Leistungen der Pflegekasse nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und dem SGB XII (Sozialhilfe) in Verbindung mit dem SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen). Im Einzelfall können auch Leistungen der Krankenkasse nach dem SGB V oder anderer Rehabilitationsträger in Frage kommen. Selbstzahlertarife sind mit den jeweiligen Diensten vor Ort auszuhandeln.
Die Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI bieten gute Möglichkeiten, um entlastende Hilfen zu finanzieren. Wir haben das Leistungsangebot der Pflegekasse in der folgenden Gesamtübersicht zusammengefasst. Schon an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass von der jetzigen Bundesregierung eine Reform der Pflegeversicherung eingeleitet wurde, die nach jetziger Planung im Spätsommer 2008 in Kraft treten soll und eine Reihe von Änderungen mit sich bringen wird. Der Landesverband der Lebenshilfe wird die Neuerungen dieser gesetzlichen Änderungen auf seiner Homepage veröffentlichen, sobald diese in Kraft getreten sind.
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Leistungen der Pflegekasse im Überblick
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Härtefall
Pflegesachleistungen (§ 36)
Max. 384,00 € monatlich
Max. 921,00 € monatlich
Max. 1.432,00 € monatlich
Max. 1.918,00 € monatlich
Pflegegeld (§ 37)
205,00 € mtl.
410,00 € mtl.
665,00 € mtl.
Härtefall nur als Pflegesachleistung
Kombinationsleistungen (§ 38)
Pflegesachleistung + Pflegegeld beliebig aufteilen (zusammen 100 %), z. B. Pflegestufe II 50% = 205,00 € Pflegegeld und 460,50 € Sachleistung
Verhinderungspflege, Verhinderung der Pflegeperson (§ 39)
Voraussetzung: Pflegeperson hat den Bedürftigen mind. 12 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt (max. 1.432,00 € für längstens 4 Wochen pro Kalenderjahr)
Pflegehilfsmittel (§ 40) • Hilfsmittel • Technische Hilfen • Wohnumfeldverbesserung
Max. 31,00 € monatlich pauschal. Eigene Zuzahlung 10% oder max. 25,00 € je Hilfsmittel, Max. 2.557,00 € pro Maßnahme („Kann-Leistung“).
Tagespflege und Nachtpflege (§41)
Max. 384,00 € monatlich
Kurzzeitpflege (§42)
Max. 1.432,00 € monatlich für längstens 4 Wochen pro Kalenderjahr
Soziale Sicherung der Pflegeperson (§44) • Rentenversicherungsbeitrag • Unfallversicherungsbeitrag • SGB-III-Leistungen
Mindestens 14 Std. wöchentlicher Pflegeeinsatz und keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Std. wöchentlich. Extra Antrag erforderlich. Leistungen bei Pflegestufe I / II / III bis ca. 103,00 / 205,00 / 307,00 € monatlich
Pflegekurse (§45)
Unentgeltliche Schulungskurse
Zusätzliche Betreuungsleistung (§45 a/b)
Max. 460,00 € pro Kalenderjahr für den allgemeinen Betreuungsbedarf von behinderten Menschen mit sog. mangelnder „Alltagskompetenz“
Vollstationäre Pflege (§ 43 und 43a)
Pflegestufe I....1.023,00 € monatlich in Pflegeheimen Pflegestufe II...1.279,00 € monatlich in Pflegeheimen Pflegestufe III..1.432,00 € monatlich in Pflegeheimen
Max. 921,00 € monatlich
Max. 1.432,00 € monatlich
Nach der Anmeldung durch die Pflegekasse besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt (berufliche Rückkehrer)
Max 256,00 € mtl. in Eingliederungshilfeeinrichtungen
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Kombinationen mit §§36, 37 möglich
Härtefall: 1.688,00 €
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Verhinderungspflege und zusätzliche Betreuungsleistungen Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Familienentlastenden Dienste sind aus dem Bereich der Pflegeversicherung insbesondere die Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und die zusätzliche Betreuungsleistung nach § 45 a/ b SGB XI erwähnenswert. Wenn die Pflegeperson verhindert ist, ihre Pflegetätigkeit auszuüben, weil sie zum Beispiel in den Urlaub fahren möchte oder Zeit für sich benötigt, um Kraft zu schöpfen, kann bei der Pflegekasse die Kostenübernahme für eine Pflegevertretung beantragt werden (Verhinderungspflege). Für diese Leistung können pro Kalenderjahr 1.432,00 € in Anspruch genommen werden. Bevor man diese Leistung zum ersten Mal in Anspruch nimmt, muss man den pflegebedürftigen Angehörigen allerdings mindestens 12 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt haben. Die Ausgaben der Verhinderungspflege sind gegenüber der Pflegekasse nachzuweisen.
Die Leistung der Verhinderungspflege kann durch Pflegedienste oder z. B. auch durch Familienentlastende Dienste der Lebenshilfe erbracht werden. Andere, selbst gewählte Betreuungskräfte müssen für diese Tätigkeit einen individuellen Vergütungssatz mit der Kasse aushandeln. Auch steuerrechtliche Aspekte sind evtl. zu beachten. Wenn Verwandte die Ersatzpflege sicherstellen (z. B. Eltern, Großeltern, Geschwister etc.), dann dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des im Einzelfall gezahlten Pflegegeldes nicht überschreiten. Lediglich tatsächlich nachgewiesene Zusatzkosten (z. B. Fahrtkosten) können hier zusätzlich erstattet werden. Die Verhinderungspflege kann in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder als Ferienmaßnahme durchgeführt werden. Bei einer ganztägigen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld allerdings anteilig gekürzt (pro Einsatztag um 1/30). Bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege im häuslichen Bereich (z. B. halbtags) wird das Pflegegeld nicht gekürzt.
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Zusätzliche Betreuungsleistung
Leistungen anderer Träger
Diese Leistung nach § 45 a / b SGB XI in Höhe von 460,00 Euro pro Kalenderjahr kann ausschließlich von Menschen mit einer geistigen Behinderung, einer schweren psychischen Erkrankung oder von Menschen mit Demenzstörungen in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Betreuungsleistungen, die über den grundlegenden Pflegebedarf hinausgehen, können hierüber finanziert werden. Es dürfen in diesem Zusammenhang nur Leistungen für den Bereich der allgemeinen Anleitung und Betreuung in Rechnung gestellt werden (nicht Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung). Nicht verbrauchte Geldbeträge können auf das nächste Jahr übertragen werden. Der Geldbetrag wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern nur gegen vorgelegte Rechnungen für die Inanspruchnahme der Leistungen von zugelassenen Pflegediensten oder anderen nach Landesrecht anerkannten Betreuungsdiensten (z. B. Familienentlastende Dienste der Lebenshilfe).
Außer der Pflegekasse gibt es weitere Leistungsträger, die für behinderte Menschen und ihre Familien Ansprechpartner sein können, um sich über unterstützende Maßnahmen zu informieren und diese zu finanzieren. In der folgenden Übersicht haben wir beispielhaft einige weitere Möglichkeiten aufgeführt.
Leistungen der Pflegekasse erhält man ohne Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers und seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen!
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Entlastende Hilfsangebote für Familien mit behinderten Angehörigen im Überblick
Leistung
Rechtliche Grundlagen
Form
Antragstellung
Anbieter
Leistungen zur häuslichen Pflege. Anstatt oder als ergänzende Leistung zur Pflegeversicherung
Leistungen nach §§61- 66 SGB XII
Pflegegeld bei selbstorganisierter Pflege, oder Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst
In der Regel Sozialamt, in wenigen Ausnahmen kann auch ein anderer Träger zuständig sein (Unfallversicherung)
Ambulante Pflegedienste verschiedener Träger, Sozialstationen, (bei Pflegegeldbezug freie Entscheidung, z. B. Eltern)
Pflegehilfe bei Ausfall oder Verhinderung der Pflegeperson. Anstatt oder als ergänzende Leistung zur Pflegeversicherung
Leistungen nach §§61- 66 SGB XII
Kostenbeteiligung für ambulante oder stationäre Ersatzpflege (Verhinderungspflege/ Kurzzeitpflege)
In der Regel Sozialamt, in wenigen Ausnahmen kann auch ein anderer Träger zuständig sein (Unfallversicherung)
Familienentlastende Dienste (FED), Pflegedienste, Sozialstationen, Einzelpersonen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Pflegeheime
Häusliche Krankenpflege
§37 SGB V
Medizinische Behandlungspflege zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes
Krankenkasse
Pflegedienste und Sozialstation mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal
Haushaltshilfe
§38 SGB V (Ein Kind unter 12 Jahren muss im Haushalt leben)
Haushaltshilfe, wenn krankheitsbedingt der Haushalt nicht weitergeführt werden kann (s. auch §37)
Krankenkasse
FED Pflegedienste, Sozialstation, ggf. auch Einzelpersonen nach Rücksprache mit der Kasse
Eingliederungshilfe
§§53 ff SGB XII oder §35a SGB VIII
Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe und individuellen Förderung
Sozialamt, Jugendamt
FED, Frühförderstellen und weitere Dienstanbieter, ggf. auch selbst organisierte Hilfskräfte
Hilfe zur Erziehung
§27ff SGB VIII und §35a SGB VIII
Pädagogische und therapeutische Leistungen für Kinder und Eingliederungshilfen bei seelischer Behinderung und Entwicklungsverzögerung
Jugendamt
Verbände der freien Wohlfahrtspflege, FED, Jugendamt etc.
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Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
Eingliederungshilfe
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung ausgeschöpft sind oder keine Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können (z. B. keine ausreichenden Beitragszeiten), kann nachrangig oder ergänzend die Leistung der „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII in Anspruch genommen werden.
Aufgabe der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die Betroffenen in die Gesellschaft einzugliedern. Die Aufgaben der Eingliederungshilfe sind sehr umfassend und die gesetzlichen Grundlagen in den §§ 53 ff SGB XII in Verbindung mit den §§ 26, 33 und 55-59 SGB IX geregelt. Für minderjährige Kinder mit einer sogenannten „seelischen Behinderung“, gemeint sind hier Auffälligkeiten mit unklarer Diagnose, wie z. B. eine allgemeine Entwicklungsverzögerung, oder Kinder mit dem sog. Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (ADS), gelten die gesetzlichen Regelungen der Eingliederungshilfe des § 35 a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Bei der „Hilfe zur Pflege“ nach dem SGB XII gelten im Grunde die gleichen Voraussetzungen und Leistungsbereiche wie im Bereich des Pflegeversicherungsgesetzes. Es gibt aber auch Unterschiede. Diese Leistung gibt es schon bei einfacher Pflegebedürftigkeit unterhalb der Pflegestufe I. Diese Leistung ist nicht durch Höchstpauschalen festgelegt wie bei der Pflegekasse, sondern die Leistung ist bedarfsdeckend zu gewähren (z. B. wenn der Pauschbetrag der Sachleistung der Pflegekasse nicht ausreicht, um einen Pflegedienst zu finanzieren, kann diese Leistung nach dem SGB XII zur Finanzierung der Restkosten beantragt werden). Die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII sind im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegeversicherung abhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragsteller und seiner unterhaltspflichtigen Eltern. Das gesamte Einkommen und Vermögen muss gegenüber dem Sozialamt offengelegt werden. Ausnahme: Das behinderte Kind ist volljährig. Dann wird nur noch das Einkommen des Kindes überprüft, und die Eltern müssen einen festgesetzten monatlichen Betrag von 26,00 Euro zuzahlen.
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Für den Bereich der Familienentlastenden Dienste kann über diese gesetzlichen Regelungen z. B. ein Schulbegleiter oder eine Betreuungsfachkraft finanziert werden, die einem behinderten Menschen aufgrund der Besonderheit seiner Behinderung und seiner individuellen Lebenssituation eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers und seiner unterhaltspflichtigen Eltern. Das gesamte Einkommen und Vermögen muss gegenüber dem Leistungsträger offengelegt werden. Ausnahme: Das behinderte Kind ist volljährig. Dann wird nur noch das Einkommen des Kindes überprüft, und die Eltern müssen einen festgesetzten monatlichen Betrag von 26,00 Euro zuzahlen. In § 92 SGB XII sind zudem weitere Regelungen benannt, bei denen die Eltern im Höchstfall einen Betrag in Höhe einer sog. „Häuslichen Ersparnis“ zuzahlen müssen, z. B. bei Heilpädagogischen Maßnahmen oder Teilhabemaßnahmen für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, oder bei Hilfen zu einer angemessenen Schulausbildung etc.
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Das Verfahren zur Einleitung von Leistungen
Informationen und Beratung
● Familiären Hilfebedarf möglichst schon im Vorwege prüfen (ggf. mit Unterstützung eines FED). ● Antrag beim Kostenträger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Jugendamt etc.) oder der Servicestelle stellen. ● Die Zuständigkeit, die individuellen Voraussetzungen und der Bedarf werden vom Leistungsträger überprüft. ● Der Antragsteller erhält anschließend einen Bescheid. Diesen überprüfen – bei einem Nichteinverständnis kann ein Widerspruch eingelegt werden. ● Leistungsanbieter auswählen (z. B. ambulante Dienste wie FED). ● Vertrag mit Leistungsanbieter abschließen.
Um den Rahmen dieser Broschüre nicht zu sprengen, konnten wir an dieser Stelle nicht auf alle entlastenden Hilfsangebote näher eingehen. Eine umfangreiche individuelle Beratung erhalten Sie bei einem der 20 Familienentlastenden Dienste in Schleswig-Holstein oder in der Beratungs- und Geschäftsstelle des Landesverbandes der Lebenshilfe.
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5.2. Standorte der FED in Schleswig-Holstein
Westerland Niebüll Flensburg
Schleswig Husum
SchachtAudorf
Kiel Preetz
Meldorf
Neumünster
Wahlstedt Bad Schwartau Lübeck
Wilster
Elmshorn Schenefeld
Tangstedt Norderstedt Ahrensburg Mölln
Die Karte zeigt die Hauptstandorte. Die Familienentlastenden Dienste decken die gesamte Region ab. Einzelne Angebote gibt es auch an anderen Orten. Fragen Sie Ihren FED oder die örtliche Lebenshilfe.
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5.3. FED-Kontaktadressen Bei den Bürozeiten kann es Abweichungen geben. Finden in der genannten Zeit Beratungsgespräche statt, läuft in der Regel ein Anrufbeantworter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FED rufen zurück.
Landesverband Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Kastanienstraße 27 24114 Kiel Beratungstelefon (01 80) 5 66 11 61 Fax (04 31) 6 61 18 - 40 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-sh.de Bürozeiten: Mo - Do 8 .30 - 16.30 Uhr, Fr 8 - 13 Uhr
Kreisverbände Kreis Nordfriesland FED der Lebenshilfe Kreisvereinigung Husum Schobüller Str. 42 25831 Husum Telefon (0 48 41) 66 35 45 Fax (0 48 41) 66 35 47 FED der Lebenshilfeeinrichtungen Niebüll GmbH Gather Landstraße 75 25899 Niebüll Telefon (0 46 61) 15 23 65 Fax (0 46 61) 15 23 11 E-Mail:
[email protected] Bürozeiten: Mo, Di, Do, Fr 8 - 12 Uhr, Mi ab 12 Uhr FED der Lebenshilfe Sylt e. V. Bastianstraße 22 A 25980 Westerland / Sylt Telefon (0 46 51) 58 10 Fax (0 46 51) 2 97 97 E-Mail:
[email protected],
[email protected] www.lebenshilfe-sylt.de Bürozeiten: i. d. R. Mo - Fr 9 - 15 Uhr
Stadt Flensburg FED der Lebenshilfe Ortsverein Flensburg Mürwiker Straße 116 24943 Flensburg Telefon (04 61) 31 15 15 Fax (04 61) 8 40 35 15 E-Mail:
[email protected],
[email protected] www.lebenshilfe-fl.de Bürozeiten: i. d. R. Mo - Fr 9 - 16 Uhr
Kreis Schleswig-Flensburg FED im Verein zur Förderung Behinderter Bussardhorst 9 24837 Schleswig Telefon (0 46 21) 99 70 55 Fax (0 46 21) 99 70 56 E-Mail:
[email protected] www.fed-sl.de Keine festen Bürozeiten
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Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kreis Pinneberg
Familienentlastender Dienst des DRK Hüttenstraße 8 24790 Schacht-Audorf Telefon (0 43 31) 4 38 66 24 Fax (0 43 31) 94 69 25 E-Mail:
[email protected],
[email protected] www.drk-rdeck.de Bürozeiten: i. d. R. Mo - Fr 8 - 12 Uhr
FED der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderungen im Kreis Pinneberg gemeinnützige GmbH Begegnungsstätte Georg-Hansen-Haus Zum Krückaupark 5A 25337 Elmshorn Telefon (0 41 21) 7 66 00 Fax (0 41 21) 75 06 23 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-online.de Bürozeiten: i. d. R. Mo - Fr 9 - 15 Uhr
Landeshauptstadt Kiel Stiftung Drachensee Offene Hilfen Kiel Seekoppelweg 5 24113 Kiel Telefon (04 31) 64 84 - 4 10 Fax (04 31) 6 48 47 14 10 E-Mail:
[email protected] www.drachensee.de Verlässliche Beratungszeiten: Di, Do 9 - 12 Uhr, weitere Beratungszeiten nach Absprache, telefonisch erreichbar Mo - Fr ab 8 Uhr
Stadt Neumünster Familienentlastender Dienst Neue Arbeit – Region K.E.R.N. GmbH Rügenstraße 5 24539 Neumünster Telefon (0 43 21) 87 03 - 18 Fax (0 43 21) 87 03 - 70 E-Mail:
[email protected],
[email protected] www.lebenshilfe-werk-nms.de Bürozeiten: Mo - Do 8 - 16 Uhr, Fr 8 - 14 Uhr
Kreis Dithmarschen FED der Lebenshilfe 25704 Meldorf Telefon (0 48 32) 55 52 41 Fax (0 48 32) 55 52 41 E-Mail
[email protected] Keine festen Sprechzeiten
Kreis Steinburg FED der Lebenshilfe Kreisverband Steinburg Altenkoog 2 25554 Wilster Telefon (0 48 23) 63 89 Fax (0 48 23) 75 03 36 E-Mail:
[email protected] Keine festen Sprechzeiten
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FED der Lebenshilfe Schenefeld e. V. Friedrich-Ebert-Allee 37 22869 Schenefeld Telefon (0 40) 8 30 40 44 / - 45 Fax (0 40) 8 40 61 26 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-schenefeld.de Bürozeiten: i. d. R. Mo - Fr 8 - 20 Uhr
Kreis Segeberg FED der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Ortsvereinigung Norderstedt e. V. Glashütter Kirchenweg 3 25851 Norderstedt Telefon (0 40) 5 29 15 89 Fax (0 40) 5 24 26 52 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-norderstedt.de Offizielle Sprechstunde: Di, Do 14 - 15.30 Uhr. Telefonisch erreichbar ist das Büro i. d. R. Mo - Do 14 - 15.30 Uhr Ambulanter Dienst / FED Norderstedt Lebenshilfe Stormarn Tangstedter Str. 30 22889 Tangstedt Telefon (0 41 09) 25 28 01 Fax (0 41 09) 25 14 72 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-stormarn.de Bürozeiten: i. d. R. Mo - Fr 9 - 13 Uhr, Mo, Di, Mi, Do 14 - 17 Uhr Offene Hilfen der Lebenshilfe Bad Segeberg und Umgebung gemeinnützige GmbH Poststraße 3 23812 Wahlstedt Telefon (0 45 54) 90 56 24 Fax (0 45 54) 90 56 11 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-badsegeberg.de Bürozeiten: i. d. R. Mo - Do 7.30 - 13 Uhr
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Kreis Plön FED der Lebenshilfe Kreisvereinigung Plön e. V. Schellhorner Straße 23 A 24211 Preetz Telefon (0 43 42) 8 67 61 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-ploen-kv.de/FED Bürozeiten: i. d. R. Di 14.30 - 18 Uhr, Do 9 - 12 Uhr (nach Vereinbarung)
Stadt Lübeck Marli GmbH Marli Beratungs- und Bildungszentrum – FED Arnimstraße 95 23566 Lübeck Telefon (04 51) 62 03 - 2 60 Fax (04 51) 62 03 - 2 81 E-Mail:
[email protected] www.marli.de Bürozeiten: Mo - Do 8 - 17 Uhr, Fr 8 - 12 Uhr
Kreis Ostholstein FED der Lebenshilfe Ostholstein Am Kirchhof 10 23611 Bad Schwartau Telefon (04 51) 2 96 27 58 Fax (04 51) 2 90 01 16 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-ostholstein.de Bürozeiten: i. d. R. Mo - Fr 8.30 - 14 Uhr
Kreis Stormarn Ambulanter Dienst / FED der Lebenshilfe Stormarn Lohkoppel 5 22926 Ahrensburg Telefon (0 41 02) 89 75 50 Fax (0 41 02) 89 75 11 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-stormarn.de Bürozeiten: i. d. R. Mo - Fr 9 - 18 Uhr
Kreis Herzogtum Lauenburg Schneiderschere gGmbH – FED Königsberger Straße 10 23879 Mölln Telefon (0 45 42) 85 87 30 Fax (0 45 42) 85 87 88 E-Mail:
[email protected] www.lhw-verbund.de/schneiderschere Bürozeiten: i. d. R. Mo - Fr ab 10 Uhr
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5.4. Die Lebenshilfe: Von Eltern für Eltern
Wer sind wir? Die Lebenshilfe ist ein gemeinnütziger Verein, der 1958 in Marburg von Eltern geistig behinderter Kinder und interessierten Fachleuten für Eltern gegründet wurde. Sie vertritt aktiv und engagiert die Interessen geistig behinderter Menschen und ihrer Angehörigen. Die Lebenshilfe ist eine Elternvereinigung, die gleichzeitig als Fachverband und Trägerin von Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung fungiert. Die Lebenshilfe ist eine starke Gemeinschaft für Menschen mit geistiger Behinderung, für ihre Familien, für Fachleute, Freunde und Förderer. In Schleswig-Holstein hat die Lebenshilfe mehr als 5.000 Mitglieder in 33 Orts- und Kreisvereinigungen. Die Lebenshilfe-Vereinigungen und ihre 18 gemeinnützigen Mitglieds-GmbHs sind Träger von rund 100 Einrichtungen, von der Frühförderstelle bis zur Werkstatt, vom Familienentlastenden Dienst bis zur Wohnstätte. Zusammengenommen heißt das: Angebote für mehr als 10.000 Menschen mit Behinderung(en) und ihre Familien. Unsere Grundlagen haben wir in unserem Positionspapier vom 06.03.2004 auf der Mitgliederversammlung verabschiedet. Auf Bundesebene ist der „Wegweiser“ als gemeinsames Leitbild aller Lebenshilfe-Vereinigungen erarbeitet und herausgegeben worden.
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Schleswig-Holstein e. V. Kastanienstr. 27, 24114 Kiel Telefon (04 31) 6 61 18 - 0, Fax (04 31) 6 61 18 - 40 E-Mail:
[email protected] www.lebenshilfe-sh.de
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Druck01 FED 21.04.2008 15:46 Uhr Seite 43
Unsere Ziele für 2008: ● Einführung des Leitgedankens der „Inklusion“ in unsere Gesellschaft ● Ausbau der Beratungsangebote auf Orts- und Landesebene ● Veranstaltungen für Eltern unter dem Motto „Eltern Aktiv“ ● Durchsetzung der Persönlichen Teilhabeplanung ● Einführung des Persönlichen Budgets ● Stärkung von Mitwirkungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung(en) ● Ausbau der Bildungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung(en) ● Begleitung der Kommunalisierung der Sozialhilfe ● Erarbeitung von regionalen Teilhabeplänen ● Parlamentarierabende für Landtags- und Bundestagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein ● Weiterentwicklung unserer fachlichen Standards ● Aufbau von interdisziplinären Frühförderstellen ● Ausbau der Familienentlastenden Dienste Unsere aktuellen Angebote finden Sie unter www.lebenshilfe-sh.de.
Die Arbeit des Landesverbandes 2007 Beratung • Unterstützung • Förderung Elternvereinigung Als Eltern- und Angehörigenverband haben wir landesweit ca. 1.150 Eltern in Einzelgesprächen beraten. Wir haben Informationsmaterial zu verschiedenen Themen veröffentlicht. An Veranstaltungen, Fachtagungen und Elternseminaren nahmen 485 interessierte Eltern teil. Inhaltliche Schwerpunkte: ● Grundsicherung nach dem SGB XII ● Leistungen der Eingliederungshilfe ● Fragen rund um die Pflegeversicherung ● Häusliche Überforderung und Familienentlastende Angebote ● Schulische Integration ● Heranziehung von Eltern volljähriger Kinder ● Persönliches Budget ● Pädagogische Fragen ● Persönliche Teilhabeplanung ● Inklusion
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Druck01 FED 21.04.2008 15:46 Uhr Seite 44
Fachverband
Selbsthilfeverband
Als Fachverband beteiligen wir uns an der Entwicklung neuer Konzepte auf Orts-, Landes- und Bundesebene, und wir bieten Informationsveranstaltungen und Fortbildungen an. In 2007 nahmen etwa 1.200 Interessierte an diesen Angeboten teil.
Als Vereinigung von Menschen mit Behinderung(en) haben wir 2007 in Fachtagungen, Seminaren und Arbeitskreisen 850 Personen Angebote der Mitwirkung, Selbstbestimmung und Teilhabe gemacht.
Schwerpunkte: ● Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder ● Gesetzliche Veränderungen, wie die Kommunalisierung der Sozialhilfe ● Einführung des Persönlichen Budgets ● Persönliche Teilhabeplanung ● Lebensqualität und Wohnen für Menschen mit Behinderung(en) ● Entwicklung von örtlichen und landesweiten Teilhabeplänen (früher Behindertenplanungen) ● Förderung von Menschen mit sehr schwerer Behinderung ● Einführung des berufsvorbereitenden sozialen Jahres (BSJ) für junge Menschen ● Beteiligung an der Entwicklung eines Gesamtkonzepts einer Politik für Menschen mit Behinderung(en) der Landesregierung ● Einführung des Leitgedankens der „Inklusion“ in unsere Gesellschaft Mit Unterstützung der Aktion Mensch führen wir drei landesweite Projekte durch: ● Mitwirkung ● Information und Unterstützung ● Bildungsberatung
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Themen waren u. a.: ● Inklusion – was heißt das? ● „Ich mache mit in der Politik!“ ● „Ich engagiere mich im Verein“ ● „Jetzt will ich es wissen!“ ● Das Persönliche Budget ● Frauentage und Frauenseminare ● Liebe, Freundschaft, Partnerschaft ● Frauen- und Männerseminare ● Mitwirkung in Einrichtungen (z. B. LAG Werkstatträte und Wohnstätten), Vereinen und in der Politik ● 2. Landesweites Treffen der Heimbeiräte in Schleswig-Holstein
Trägerverband Als Trägerverband informieren, beraten und unterstützen wir unsere Träger im Land. Themen in 2007 waren: ● Kommunalisierung der Eingliederungshilfe ● Regionale Teilhabeplanungen ● Qualitätsentwicklung ● Neuverhandlung des Landesrahmenvertrages ● Aufbau interdisziplinärer Frühförderstellen ● Entwicklung der Angebote im Kindertagesstättenbereich ● Neue Wohnformen ● Offene Hilfen ● Einführung Persönlicher Budgets
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5.5. Weitere Informationen der Lebenshilfe Weitere Informationen zu den unterschiedlichsten Fachthemengebieten hat der Landesverband der Lebenshilfe in diversen Broschüren zusammengefasst, die Sie auf der Homepage des Landesverbandes, http://www.lebenshilfe-sh.de, nachlesen und ggf. herunterladen können. Hier einige Themen der Broschüren: ● „Die Pflegeversicherung“ ● „Die persönliche Teilhabeplanung“ ● „Umzug vom Elternhaus in die Wohnstätte“ ● „Schwerbehindertenausweis und Nachteilausgleiche“ ● „Grundsicherung nach dem SGB XII“ ● „Schulbegleiter und Integrationshelfer“ und weitere wichtige Informationen für Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung(en). In einfacher Sprache sind folgende Faltblätter erschienen: ● „Wir vertreten uns selbst in der Politik!“ ● „Ich hab’ da mal ’ne Frage…!“ Das Beratungstelefon ● „Jetzt entscheide ich!“ Das Persönliche Budget ● „Ich mache mit bei der Lebenshilfe!“ Mitwirkung von Menschen mit Behinderung vor Ort ● „Jetzt will ich es wissen!“ Erwachsenenbildung für Menschen mit geistiger Behinderung
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Druck01 FED 21.04.2008 15:47 Uhr Seite 47
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